Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit sowie der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Energy Drinks, Getränken und anderen Nahrungsmitteln, der E-Commerce, die Vermarktung und der Handel mit Waren und Dienstleistungen über das Internet sowie die Durchführung von Werbemaßnahmen aller Art, wie Promotion und Events, einschließlich gastronomischer Dienstleistungen sowie das Merchandising.