| Gegenstand | Die Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume sowie Grundstücken aller Art und sonstige Tätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 GewO, sowie alle Geschäfte, die mit dem Vorstehenden im Zusammenhang stehen, bei letzteren mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Beratende Tätigkeiten, wie Immobilien- und Finanzberatung werden nur insoweit getätigt, dass keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige, zulassungspflichtige Beratung geführt wird. |