| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und Wohlfahrtspflege durch Betreuung, Pflege und Beratung hilfsbedürftiger Menschen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Zweck der Gesellschaft ist auch, behinderte Menschen vor sozialer und gesundheitlicher Gefährdung zu bewahren und ihre Integration zu fördern. Zudem fördert die Gesellschaft die Gleichstellung, die Selbstbestimmung und den Selbstvertretungsanspruch behinderter Menschen in allen Lebensbereichen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist, schwerkranken und sterbenden Menschen sowie deren Angehörigen in psychosozialen, pflegerischen und medizinischen Belangen Hilfe zu leisten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, der Theodorus- und CeBeeF-Gruppe, die ihrerseits die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO erfüllen. Eine aktuelle Liste aller beteiligten Kooperationspartner wird der Finanzverwaltung mit dieser Satzung und bei jeder Änderung vorgelegt.
Hierzu erbringt die Gesellschaft gegenüber ihren Kooperationspartnern Dienstleistungen aus dem Bereich Facility Management wie Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftspflege, Hausmeister-, Handwerker- und Pförtnerdienste, Kochdienste oder Wäschereidienste, die der Zweckverwirklichung der Kooperationspartner dienen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Theodorus-Stiftung, Berlin, von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin am 29. Juli 2025 als rechtsfähig anerkannt, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. |