Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Management von Beteiligungen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens, Unternehmens- und Markenberatung, Consulting, Coaching, mediale und visuelle Gestaltung und Beratung.