| Gegenstand | Die Vermittlung von Vertragsverhältnissen zwischen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen einerseits und Unternehmen anderer Branchen andererseits, die die Vergütungen für Klima-und Naturschutzmaßnahmen in land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen zum Gegenstand haben. Die Gesellschaft kann in diesem Zusammenhang ergänzende Dienstleistungen und Produkte anbieten, die die Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern erleichtern oder der sonstigen Verbesserung des Klima- und Naturschutzes durch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen dienen. Des Weiteren kann die Gesellschaft anstelle der Vermittlung von Vertragsverhältnissen auch selbst Verträge über die Vergütung von Klima- und Naturschutzmaßnahmen abschließen.
Tätigkeiten, die erlaubnispflichtig sind, insbesondere nach GewO oder KWG, sind ausgeschlossen. |