| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Die Vermittlung von Bildungsinhalten durch Schulungen, Seminare, Vorträge, Workshops, Präsentationen auf Konferenzen sowie wissensvermittelnden Medien aller Art einschließlich Publikationen, Videos und sonstigen Content in Social-Media insbesondere zur Ausgestaltung des bürgerschaftlichen Engagements und gemeinnütziger Tätigkeit. Die Bildungsformate umfassen hierbei insbesondere die Vermittlung von:
Wissen zu erfolgreicher Zielsetzung in der gemeinnützigen Tätigkeit und Projektplanung;
Methoden zur Erarbeitung einer robusten Theorie über die eigene Wirkung (Übersicht über angestrebte Ziele der gemeinnützigen Tätigkeit und Maßnahmen zur Zielerreichung, kritische Bewertung der Eignung dieser Maßnahmen, Suche nach geeigneteren Maßnahmen);
Wissen zu bürgerschaftlichem Engagement, etwa der Auswahl geeigneter Partner für die Projektzusammenarbeit und der Koordination und Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen;
Konzepten zur Öffentlichkeitsarbeit etwa der anschaulichen Kommunikation abstrakter Ideen.
Die Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Vermittlung in Bildungsformaten wie Schulungen, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Präsentation auf Konferenzen sowie wissensvermittelnden Medien aller Art einschließlich Publikationen, Videos und sonstigen Content in Social-Media sowie die Erstellung und Veröffentlichung von Handreichungen und Materialien mit Bildungsinhalten zu aktuellen Themen im Bereich Klimaschutz insbesondere durch die Bereitstellung von:
Übersichtsinformationen über Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes zur Bildung der Bürger, gemeinnütziger Organisationen, Unternehmen und Entscheidungsträgern;
Informationen über die erwarteten Treibhausgas-Emissionen verschiedener Bereiche und ihrer relativen Größe zur Bildung der Bürger, gemeinnütziger Organisationen, Unternehmen und Entscheidungsträgern. |