Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Betrieb eines Tattoo- und Piercingstudios und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie Tattoo-Beratung, Zeichnen, Malen, Werbetätigkeiten, Werbung, Messebau.