| Gegenstand | Das Eingehen von Stillhaltegeschäften zur Erzielung von Einnahmen und die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen, sowie die Durchführung von Internet- und Netzwerkdienstleistungen und der Handel mit Hard- und Software, der Betrieb einer Werbeagentur, darüber hinaus der Im- und Export von Netzwerktechnik und dazu erforderliche Hardware- und Software Komponenten, soweit sie keiner Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkung unterliegen und soweit keine Genehmigungen erforderlich sind, und die Entwicklung, Projektierung, Optimierung und Erstellung von Industrieanlagen und der Komponenten sowie erlaubnisfreie Beratung. |