| Gegenstand | Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften, sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanalgegesetzbuch (KAGB) und/oder nach der Gewerbeordnung (GewO). |