Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, der Handel mit Einrichtungsgegenständen und die Ausführung von Arbeiten an oder in Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind augeschlossen.