| Gegenstand | Gebäudemanagement und Hausverwaltung unter Ausschluss von Tätigkeiten gemäß § 34 Gewerbeordnung sowie nichthandwerkliche Hausmeisterbetreuung, die Haus- und Fensterreinigung, die Grünflächenpflege, die Notdienstbereitschaft, die Teil- oder Endmontage von Bauteilen und Baugruppen, der Baustoffgroßhandel, der Ankauf und die Sanierung von Immobilien zum eigenen Bestand. Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedürfen, sind vom Gegenstand des Unternehmens ausgenommen. |