Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen, Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen, nicht als Dienstleistung für Dritte