| Gegenstand | Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch das Anbieten und Durchführen von Kurse, Seminaren, Workshops, Bildungsurlaub in allen Bereichen der Erziehung, Schul-, Volks- und Berufsbildung. |