| Gegenstand | Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, insbesondere
1. Beratung und Vertretung in Steuersachen und Steuerstrafsachen,
2. Hilfeleistung bei der Erfüllung von Bilanzierungs- und Buchführungspflichten,
3. Wahrnehmung fremder Interessen einschließlich der Beratung,
4. Wirtschaftsberatung, gutachterliche oder treuhänderische Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen. |