| Gegenstand | Das Fungieren als Komplementärin für Kommanditgesellschaften mit dem Geschäftszweck Honorarberatung und
-vermittlung von Finanzprodukten nach § 34c, 34d Abs. 2, 34h, 34i GewO und Produkten, die nicht unter die genannten Vorschriften fallen, jeweils soweit diese Tätigkeit nicht genehmigungspflichtig ist, ferner Unternehmensberatung sowie private und betriebliche Finanzplanung. |