| Gegenstand | Unmittelbar oder mittelbar, in Deutschland und im Ausland: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen für eigene Rechnung, insbesondere Konzernunternehmen, sowie Erbringung von Dienstleistungen für diese verbundenen Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. |