| Gegenstand | Das Anbieten von einem oder mehreren Elementen wie Bühnen, Tribünen, Dekorationen, Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Musikinstrumenten sowie die Vorbereitung und Organisation aller technischen Gegebenheiten, die bei Veranstaltungen und Präsentationen jeglicher Art erforderlich sind. Ferner das Erhalten und Halten von Konzessionen sowie Überlassen von Rechten an geistigem oder/und wirtschaftlichem Eigentum, sämtlich im weitesten Sinne. |