| Gegenstand | Die Erbringung von Dienstleistungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO, insbesondere die Bewachung des Lebens und des Eigentums fremder Personen, von Grundstücken und Gebäuden, von Kunstgegenständen und Schmuckstücken, von Geld- und Werttransporten sowie von Kraftfahrzeugen; ferner Reinigungsarbeiten jeder Art, insbesondere von Gebäuden, Wohnungen, Büros, Hotels, Gastronomieeinrichtungen, Praxen und Anlagen; ferner Hausmeister-, Hauswart- und Haustechnikarbeiten, Garten- und Landschaftsbau sowie Winderdienst. |