| Gegenstand | Die Ausübung von Ingenieurtätigkeiten im Bauwesen durch Übernahme von technischen und technisch-wirtschaftlichen Aufgaben, die sich auf Beratung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Prüfung, Gutachtertätigkeit sowie Leitung oder Überwachung der Ausführung ohne die Verfolgung eigener oder fremder Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen beziehen, wobei sich die Tätigkeiten auf alle oder einzelne dieser Aufgaben beziehen können. Zu den Aufgaben gehören auch Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. |