Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und damit verbundene Geschäfte, sowie nicht erlaubnispflichtige Beratungsleistungen bzw. Unternehmensberatungen.