| Gegenstand | Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, das Eingehen und der Erwerb sowie das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen jeder Art im In- & Ausland, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |