Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Akquise und die Vermittlung von Personal, insbesondere aus einem Drittland und die Erteilung von Aufträgen an Personalvermittler in Drittländern zum Anwerben und zum Vermitteln von Personal. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.