Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung, Vermarktung und Verbreitung von digitalen Medien und Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Bildern, Videos, Musik, Software und Onlinediensten.