| Gegenstand | Die Gründung und der Erwerb sowie die Beteiligung an Unternehmen, die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen hieran, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, die Führung und Entwicklung der Gruppe und der gruppeneigenen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Ferner der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie von anderen Vermögensgegenständen für eigene Rechnung. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung der vorgenannten Gesellschaftszwecke dienlich sind und keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen. |