| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bayerische Kabelwerke AG mit Sitz in Roth, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 23.06.2005 zugestimmt hat. Der mit der Bayerische Kabelwerke AG mit dem Sitz in Roth (AG Nürnberg HRB 314) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.06.2005 ist durch Vereinbarung vom 27.10.2014 abgeändert, u.a. in der Vorschrift über die Verlustübernahmepflicht. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 27.10.2014 der Änderung zugestimmt. |
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