| Gegenstand | Die Ausführung von sämtlichen Arbeiten, die dem Bauhauptgewerbe zuzurechnen sind, die Ausführung von Bodenlegerarbeiten, Kabelverlegerarbeiten im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Estrichlegerarbeiten, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten, Raumausstatterarbeiten, Maurer- und Betonbauerarbeiten sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen. |