Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Besitz, Handel mit Ankauf und Verkauf von Ton-, Bild-, Patentrechten, Medien, Domain Namen, Software, Software IP sowie Patenten Designs aller Art sowie die Verwaltung von Rechten.