Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Bereich der Entwicklung, der Produktion und des Vertriebs von Software, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Ferner die direkte oder indirekte Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen an solche Unternehmen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.