Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von informativen Online-Portalen zu den Themen von Versicherungsleistungen sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen im Rahmen des § 34d GewO als Versicherungsvertreter unter Ausschluss der Vermittlung von Finanzanlagen sowie von nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Im Rahmen des § 34d GewO ist die Übernahmen von Policierungen und Schadenbearbeitung als Assekuradeur für Versicherungsgesellschaften sowie Beratung auf diesen Gebieten Teil der Unternehmung.