| Gegenstand | Die Eingehung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, wobei nach dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB), dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtige Tätigkeiten nicht erbracht werden. |