| Gegenstand | Der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen und den Abschluss von Darlehensverträgen inkl. Immobiliar- und/oder Verbraucherdarlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, Abschluss von Bausparverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen.
Die Erstellung von Marketing- und Vertriebskonzepten für Dritte für den Erwerb und die Veräußerung sowie die Bebauung und Verwaltung von Immobilien; und Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, darin eingeschlossen, die Verwaltung eigener und fremder Immobilien.
Unternehmensberatung im Rahmen der Erlaubnis nach § 34c GewO und erlaubnisfreie Unternehmensberatung. |