Im Falle einer mehrköpfigen Geschäftsführung vertreten zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam oder ein Geschäftsführungsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen, bei einer Ein-Person-Geschäftsführung vertritt ein Mitglied der Geschäftsführung selbstständig.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Der Güterverkehr bis 3,5 Tonnen und über 3,5 Tonnen, Warenlagerung und Warenaufbewahrung, Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen.