| Gegenstand | Erwerb und Verwaltung von Unternehmen jeder Art. Erwerb, Entwicklung, Verwaltung bebauter und unbebauter Grundstücke. Planung, Errichtung, Sanierung und Erhaltung, Verpachtung, Vermietung, Verwaltung von Gebäuden für eigene oder fremde Rechnung. Kaufmännische und technische Betreuung und Verwaltung von Bauvorhaben jeder Art. Bauträgertätigkeit und Baubetreuung. Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), werden erst nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt. |