| Gegenstand | Erwerb und Verwaltung von Unternehmen jeder Art; Erwerb, Entwicklung, Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken; Planung, Errichtung, Sanierung und Erhaltung, Verpachtung, Vermietung, Verwaltung von Gebäuden für eigene oder fremde Rechnung; kaufmännische und technische Betreuung und Verwaltung von Bauvorhaben jeder Art; Bauträgertätigkeit und Baubetreuung; Verwaltung eigenen Vermögens.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34c GewO, werden erst nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt. |