| Gegenstand | Das Projektmanagement, Finanzservicemanagement und Unternehmensberatung, vor allem hinsichtlich der Unterstützung europäischer und ausländischer Unternehmen in Deutschland, ausgenommen sind Geschäfte die nach § 34 c) GewO genehmigungspflichtig sind.
Die Gesellschaft vermittelt national und international zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und tritt als Arbeitsvermittler auf sowie alle im Zusammenhang notwendigen Geschäfts-, Schulungs- und Dienstleistungstätigkeiten. Die Gesellschaft übernimmt Verwaltungen von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen. |