| Gegenstand | Erwerb, Verkauf, Verwaltung und Vermietung von wohnungswirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen im Immobilienbereich (unmittelbar oder mittelbar) tätigen Unternehmen/Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung. Genehmigungspfllichtige Tätigkeiten, insbesondere Bankgeschäfte oder sonstige genehmigungspflichtigte Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG), sind ausgeschlossen. |