| Gegenstand | Der Handel mit Waren des täglichen Bedarfs über das Internet, insbesondere mit Haushaltswaren, Spielsachen, Tierbedarf, sowie digitales Marketing für Dritte, ferner die Erbringung von Hausmeister- und Reinigungsdiensten sowie der Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften, insbesondere Cafes. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten dürfen erst nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen aufgenommen werden. |