| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10.11.2022 (AZ: 36i IN 4958/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
|