| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, sowie der Mildtätigkeit.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die Durchführung von Maßnahmen der beruftlichen und fachlichen Fortbildungen, mit dem Ziel der sozialen und beruflichen Integration bzw. Stabilisierung und
b) die selbstlose Unterstützung von Personen, insbesondere von Teilnehmern an den Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Gesellchaft, soweit sie infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes. Des Weiteren gelten die Regelungen des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung. |