| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verfügung über Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens, beispielsweise in Form des Erwerbs, Haltens, Verwaltens und Verfügens über Immobilien. Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. |