Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.