| Eintragungstext | | Text | Der persönlich haftende Gesellschafter ist durch Gründungssatzung ermächtigt, bis zum 31.12.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach, insgesamljedoch höchstens um bis zu 200.000 EUR (in Worten: zweihunderttausend Euro), durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender, stimmberechtigter Stückaktien gegen Bar oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/I) |
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