| Gegenstand | Der Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sonstigen Vermögensanlagen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen, sowie die Bereitstellung von Online-Inhalten. |