Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption und Erbringung von Angeboten und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Informationstechnologie sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung von Absolventen/innen.