Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Pflanzen und Pflege von Bäumen und von Wäldern für andere Unternehmen oder Auftraggeber. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.