| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind: a) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), b) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch: zu a) Verleihung von Preisen und Auszeichnungen, Abhalten von Diskussionsveranstaltungen, Vergabe von Ausbildungs- und Forschungsstipendien (auch im Rahmen von Graduiertenkollegen) und Ermöglichung von zugehörigen Publikationen, zu b) Verleihung von Preisen und Auszeichnungen, Abhalten von Ausstellungen, Konzerten, Performances und Ermöglichung von zugehörigen Publikationen, Übernahme, Archivierung, Editierung und Ausstellung bzw. sonstige Zugänglichmachung von Kunstwerken, Archiven und Künstlervor- sowie -nachlässen. |