Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Handel, Vermietung und Aufstellen von Automaten aller Art, der Betrieb von Spielhallen und der Handel mit Waren aller Art.