Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im In- und Ausland Rechte und Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten sowie andere Vermögensgegenstände zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu tätigen, sofern dafür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ferner, an der Verwaltung von Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen mitzuwirken und an Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen Verwaltungs-, Beratungs- und sonstige nicht erlaubnispflichtige Dienstleistungen zu erbringen.