| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer und Prokuristen werden zwei Klassen zugeordnet: Klasse A oder Klasse B. Eine Gesamtvertretung nach vorstehenden Vorschriften setzt voraus, dass jeweils einer der Vertreter der Klasse A und einer der Vertreter der Klasse B zugeordnet werden kann. Eine Vertretung durch zwei Vertreter der Klasse A oder zwei Vertreter der Klasse B ist unzulässig. |