| Gegenstand | 1. Der Bau von Antennen, die statische Berechnung, die Planung, die Errichtung, der Umbau und die Wartung von Antennenträgern, Antennentragwerken, Antennenanlagen sowie technischer Funkinfrastruktur
2. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Durchführung von administrativen Tätigkeiten für ihre Tochterunternehmen jedoch unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. |